Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) und uns, dem Möbelhaus Zager, Süderstr. 8-12, 23769 Fehmarn OT Burg (nachfolgend „Verkäufer“) geltenden Bedingungen. Sämtlichen Angeboten und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, oder bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. Mit Ablauf der Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. Der Vertrag kommt schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn der Käufer den Vertrag unterschrieben hat, der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebotes) erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen. Hierunter fallen u. a. auch vom Kunden gewünschte Verblendungsarbeiten. Grundsätzlich sind alle Leistungen sofort zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen zu begleichen. Skonto wird nur nach schriftlicher Vereinbarung und bei Zahlung innerhalb 8 Tagen gewährt. Unterschreitet der Warenwert € 300,- ist die Lieferung nicht im Preis inbegriffen. Unsere Entgeltsätze Vorort: 1 Geselle € 13,-/AE (10 Min.), 2 Gesellen á € 9,-/AE. Werkstattstundensatz:
€ 13,-/AE. Stammkunden erhalten pro Arbeitseinheit € 3,- Rabatt!
Anfahrts- und Anlieferpauschale inselweit € 20,- und Festland € 40,- (bei Warenwert unter € 300,-)

§ 4 Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billiger-weise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen, geringfügige Abweichungen bei Leder/Textilien (z.B. Möbelstoff) in der Ausführung (insbes. Farbton) gegenüber Leder-/ Stoffmustern, sowie handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

§ 5 Montage

Hat der Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen Eignung der Wände, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Erfordert die Montage Spezialwerkzeug wird der Verkäufer dem Kunden ein Unternehmen empfehlen, das die Voraussetzung für die spätere Montage besorgen kann – die Kosten hierfür trägt der Käufer. Bestellt der Käufer bei dem Mitarbeiter des Verkäufers Leistungen, die nicht im Lieferumfang enthalten sind, ist Auftragnehmer der Mitarbeiter.

§ 6 Lieferzeiten

Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfristen beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz bleiben unberührt. Der Umfang der Haftung ergibt sich aus nachstehend §10.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen ggf. unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Ist der Verkäufer im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung des Käufers vom Vertrag zurückgetreten, kann er die Vorbehaltsware vom Käufer herausverlangen. Schadensersatzansprüche des Verkäufers sind dadurch nicht ausgeschlossen.

§ 8 Gefahrübergang/ Abnahmeverzug

Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Käufer auf diesen über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als ein Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Das Möbelhaus Zager, Süderstr. 8-12, 23769 Fehmarn OT Burg, Geschäftsführer und Inhaber Thomas Zager, erhebt und speichert Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, bzw. zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte findet nicht statt – einzige Ausnahme: unser Steuerberater. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind - jedoch unter Wahrung gesetzlicher vorgeschriebener Aufbewahrungsfristen.
Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können unseren Datenschutzbeauftragten unter zager@kuechen.de oder unter Möbelhaus Zager, Thomas Zager, Süderstr. 8-12, 23769 Fehmarn OT Burg, erreichen.
Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu. https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

§ 9 Rücktritt und Warenrücknahme

Der Verkäufer ist von der Lieferpflicht frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Waren endgültig eingestellt hat, wenn die endgültige Nichtbelieferung des Verkäufers auf höhere Gewalt beruht, wenn der Hersteller Waren aus Werbungs- und/oder Sonderangeboten nicht nachliefern kann und der Verkäufer in den vorgenannten drei Fällen die bestellten Waren nicht zu für ihn zumutbaren Bedingungen beschaffen kann, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und Gegenleistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder über sein Vermögen ein Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse. Mit Ausnahme von Teilzahlungsgeschäften hat der Verkäufer im Falle seines berechtigten Rücktritts vom Vertrag und der Rücknahme gelieferter Waren Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach folgender Maßgabe: Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung: für Möbel (mit Ausnahme von Polsterwaren): innerhalb des 1. Halbjahres 35% des Kaufpreises, des 2. Halbjahres 45% des Kaufpreises, des 3. Halbjahres 60% des Kaufpreises nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80%. Für Polsterwaren: innerhalb des 1. Halbjahres 45% des Kaufpreises, des 2. Halbjahres 60% des Kaufpreises, des 3. Halbjahres 70% des Kaufpreises nach Ablauf des 3. Halbjahres mindestens 80%, immer höchstens aber 100 % des Kaufpreises. Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine wesentlich geringere Einbuße entstanden ist. Für Elektrogeräte und Ersatzteile gewährt der Verkäufer nur insoweit ein Rückgaberecht, wie auch der Hersteller ein solches einräumt.

§ 10 Gewährleistung/Haftung

Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen-, Kunstlicht , sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Abweichend davon wird folgendes vereinbart: Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die Verjährungsfrist für Rechte des Käufers bei Mängeln bei gebrauchten Sachen (und Ausstellungsware!) beträgt lediglich 1 Jahr ab Lieferung bzw. Übergabe der Sache. Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Hälfte des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Abgesehen von Fällen der Haftung auf Schadensersatz wegen Vorsatz verjähren Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Haftungsbeschränkung und Verjährungserleichterung gelten für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Bei der Ferienhaus-/-Wohnungsvermietung ist folgende Besonderheit zu beachten: Der Bundesfinanzhof hat bei der Vermietung von bis zu drei Ferienwohnungen eine hotelmäßige Organisation und damit einen Gewerbebetrieb verneint. Demgegenüber hat der Bundesfinanzhof bei der Vermietung bereits einer Ferienwohnung eine gewerbliche Tätigkeit bejaht, wenn sämtliche der folgenden Voraussetzungen vorliegen: 1. Vollständige Einrichtung der Ferienwohnung, Lage in einer reinen Wohnanlage im Verbund mit anderen Ferienwohnungen und 2. kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter, Verwaltung durch eine für die einheitliche Wohnanlage bestehende Feriendienstorganisation und 3. hotelmäßige Rezeption mit ständig anwesendem Personal, das für einen reibungslosen Ablauf des Mietverhältnisses sorgt. In diesen Fällen muss angenommen werden, dass die gelieferten Waren gewerbsmäßig genutzt werden und die Garantie/Gewährleistung kann sich dadurch auf 1 Jahr verkürzen (herstellerabhängig!).

§ 11 Kostenangebote/-Voranschläge

Unsere Kostenangebote sind immer freibleibend und 14 Tage gültig, andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Erstellung von Kostenangeboten ist dann kostenpflichtig, wenn das Angebot für die Einreichung zur Versicherung o. ä. verwendet wird bzw. dem Verkäufer echte Kosten entstehen, z. B. Aufmaß/Beratung außerhalb des Ladengeschäftes. Zeichnungen/Entwürfe (speziell Küchen) sind und bleiben geistiges Eigentum des Verkäufers und dürfen ohne sein Einverständnis nicht weitergegeben oder verwendet werden. Eine Verrechnung der Gebühren erfolgt üblicherweise mit dem erteilten Auftrag, wird das Angebot abgelehnt aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, erklärt sich der Käufer bereit, die Auslagen (pauschal 1,5% des Angebotswertes zzgl. MwSt. mindestens aber € 25,-) zu erstatten.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand /Aufbewahrungspflicht

Wenn der Käufer keinen allgemeine Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des BGB. Für diese Rechnung besteht u. U. Aufbewahrungspflicht gem. §14 Abs. 1 Satz 5UStG (2Jahre).